Daseinsberechtigung
Warum gibt es uns?
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat mit seinem Schreiben ID4-2253.46/9 vom 01.09.1995 die Richtlinie für die UG-ÖEL und mit dem Schreiben ID4-0265.10/4, ebenfalls vom 01.09.1995, die Richtlinie für die KomFü erlassen.
Im Jahre 1996 wurden durch das Landratsamt Schweinfurt für die durch die Neukonzeption des friedensmäßigen Katastrophenschutzes entfallen Einheiten FmZtr-Hvb und TEL unsere beiden Einheiten ins Leben gerufen.
Am 14.03.1996 wurden anlässlich einer Konstituierenden Sitzung im Landratsamt die Leiter und die „Gründungsmitglieder“ vorgeschlagen.
Interessant dürfte hier sein, dass sich bis heute die Helferinnen und Helfer aus Mitgliedern der Landkreisfeuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und dem Bayerischen Roten Kreuz rekrutieren.
Aus der Richtlinie UG-ÖEL
„Die UG-ÖEL besteht aus vier Personen – bei Bedarf in Zweifach- oder Dreifachbesetzung, die von der Kreisverwaltungsbehörde im Benehmen mit den vorbenannten Örtlichen Einsatzleitern benannt werden.“
Am 08. Mai 1996 erhielten alle Mitglieder durch unseren Herrn Landrat Leitherer ihre Ernennungsurkunden. Somit waren die beiden Unterstützungsgruppen geboren und konnten ihren Dienst aufnehmen.
Bewaffnet mit einem alten VW Bus der TEL und bestückt mit einfachen Meldeempfängern mussten wir bereits wenige Tage nach unserer offiziellen Indienststellung einen ersten Ernsteinsatz auf der Autobahn abarbeiten.